Weiterbildungsordnung (WBO 2020)
Die Landesärztekammer (LÄK) regelt landesweit die Weiterbildung
Ziel der ärztlichen Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung, also nach der Approbation.
Die ärztliche Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.
Kompetente Ansprechpartner für die Region, in der die Weiterbildung stattfindet, sind bei der jeweiligen Bezirksärztekammer erreichbar.
