Checkliste Antragsverfahren Weiterbildungsförderung
Voraussetzungen der Weiterbildungsförderung und Infos zur Beantragung
Sie möchten Ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder einen Weiterbildungsabschnitt im ambulanten Bereich absolvieren?
Ihr Weiterbilder kann hierfür eine finanzielle Förderung als Zuschuss zum Bruttogehalt in Höhe von bis zu 5.800 Euro pro Monat bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beantragen.
Alle notwendigen Voraussetzungen und das Antragsverfahren sind für angehende Ärzte in Weiterbildung und Weiterbilder in der jeweiligen Checkliste unten aufgelistet.
- Schritt 1: Weiterbilder stellt Antrag auf Weiterbildungsbefugnis über Landesärztekammer.
LÄK BW: Weiterbildungsbefugnis - Schritt 2: Arzt in Weiterbildung (AiW) und weiterbildende Praxis suchen in der:
KVBW: Weiterbildungsbörse - Schritt 3: Praxis und AiW reichen Unterlagen bei KVBW ein
- Schritt 4: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erteilt einen Bescheid über die Genehmigung des AiW
- Schritt 5: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erteilt einen Bescheid über die Förderung des AiW
