Koordinierungsstelle Weiterbildung Baden-Württemberg
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Übersicht Förderangebote

Finanzielle Förderung der KVBW für Medizinstudierende und Ärzte

Sie studieren Medizin und möchten in einer Arztpraxis „schnuppern“? Dann nutzen Sie das Förderangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). 

Es unterstützt Studierende während der Famulatur und während des praktischen Jahres (PJ) finanziell im Rahmen des Förderprogramms „Ziel und Zukunft (ZuZ)“. 

Auch nach Abschluss Ihres Medizinstudiums gibt es Fördermöglichkeiten für Ihre Fachweiterbildung.  

Vorklinisches Studium

keine Förderung vorhanden

Praktisches Jahr

PJ-Förderung von bis zu 3.240 Euro über den Zeitraum des Wahltertials für Studierende, die das Wahltertial in der Allgemeinmedizin in einer akkreditierten akademischen Lehrpraxis ableisten.

Klinisches Studium

Famulaturförderung von 400 Euro (30 Kalendertage) und 800 Euro (60 Kalendertage) für Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren.

Approbation

Keine Förderung vorhanden

Facharztweiterbildung

Weiterbildungsförderung für angehende Allgemeinmedizinerinnen oder Ärzte aus förderfähigen Facharztgruppen von 5.800 Euro pro Monat bei Vollzeittätigkeit.

Förderungen und Niederlassungsberatung der KVBW

Förderprogramm der KVBW - Ziel und Zukunft

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stellt mit dem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (kurz: ZuZ) Fördergelder für verschiedene Vorhaben zur Verfügung, die der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Baden-Württemberg dienen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der KVBW-Webseite.

Förderung der Famulatur

Die KVBW unterstützt Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren:

  • 400 Euro für einen Monat (30 Kalendertage)
  • 800 Euro für zwei Monate (60 Kalendertage) 

Die Famulaturförderung ist begrenzt auf maximal zwei Monate je Famulus.

Sie ist für den Famulus gedacht und wird an die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt überwiesen.

Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KVBW. 

Förderung des PJ

Gefördert wird das Praktische Jahr (PJ) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Allgemeinmedizin) der Approbationsordnung für Ärzte von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen in Baden-Württemberg. 

  • 3.240 Euro über den Zeitraum des Wahltertials

Die Förderung wird auf Antrag der Studierenden gewährt.

Förderung Hospitation

Die KVBW fördert die Hospitation in einer vertragsärztlichen oder einer vertragspsychotherapeutischen Praxis in Baden-Württemberg bis zu drei Monate. Eine Hospitation ist auch fachübergreifend möglich.

Weiterbildungsförderung

Vertragsärztinnen und -ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sowie MVZ, die eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen oder dies planen, können eine Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beantragen. Was Sie rund um das Thema Förderung und Genehmigung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung wissen müssen, finden Sie auf der Webseite der KVBW. 

Niederlassungsberatung der KVBW

Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg berät zu Fragen der Niederlassung und der Praxisübernahme:

  • Niederlassungsoptionen
  • Kooperationsmöglichkeiten
  • Bedarfsplanung
  • Anstellung und Jobsharing
  • Verfahren vor dem Zulassungsauschuss

Weiterführende Informationen