Förderung der Allgemeinmedizin
in der stationären Weiterbildung
Die Förderung der stationären Weiterbildung soll Ärztinnen und Ärzten der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin helfen, geeignete Weiterbildungsstellen zu finden.
Da Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung der Allgemeinmedizin das Krankenhaus wieder verlassen und zudem an teils recht kurzen Weiterbildungsabschnitten interessiert sind, sind sie aus Sicht der Klinik im Vergleich zu anderen Stellenbewerbern im Nachteil.
Dieser soll dadurch ausgeglichen werden, dass das Krankenhaus einen Förderbetrag als Zuschuss zum tariflichen Gehalt erhält, das den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung während ihrer stationären Tätigkeit gezahlt wird.
Wissenswertes zur Antragstellung
Die Förderung kann vom Krankenhaus nicht pauschal beantragt werden, sondern immer nur in Bezug auf eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung. Dabei wird der Förderantrag vom Krankenhaus gestellt. Die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wirken an dem Antrag mit, indem sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie den Weiterbildungsabschnitt für die Weiterbildung Allgemeinmedizin nutzen werden.
