Koordinierungsstelle Weiterbildung Baden-Württemberg
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Förderung der Allgemeinmedizin

in der stationären Weiterbildung

Die Förderung der stationären Weiterbildung soll Ärztinnen und Ärzten der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin helfen, geeignete Weiterbildungsstellen zu finden.

Da Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung der Allgemeinmedizin das Krankenhaus wieder verlassen und zudem an teils recht kurzen Weiterbildungsabschnitten interessiert sind, sind sie aus Sicht der Klinik im Vergleich zu anderen Stellenbewerbern im Nachteil. 

Dieser soll dadurch ausgeglichen werden, dass das Krankenhaus einen Förderbetrag als Zuschuss zum tariflichen Gehalt erhält, das den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung während ihrer stationären Tätigkeit gezahlt wird.

Fördersummen

Wie lange die Förderung fließen kann, richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung. 

Absolvierte Weiterbildungsabschnitte, die der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung genügen, müssen nach Abschluss durch eine zeitnahe Bescheinigung durch die zuständige Ärztekammer nachgewiesen werden.

  • Förderbetrag je besetzter Stelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Teilgebieten: 1.650 Euro
  • Förderbetrag für den stationären Teil der Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung: 2.820 Euro 

Organisation und Antragsstellung

Eine zentrale Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft organisiert die Förderung der Weiterbildung. 

Die Registrierstelle nimmt Ihren Antrag zur Teilnahme an der Förderung an und bestätigt die Teilnahme am Förderprogramm.

Informationen rund um die Fördermodalitäten (Antragsverfahren, Formulare etc.) sowie die Vereinbarung als rechtliche Grundlage finden Sie auf der Webseite der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). 

Wissenswertes zur Antragstellung

Die Förderung kann vom Krankenhaus nicht pauschal beantragt werden, sondern immer nur in Bezug auf eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung. Dabei wird der Förderantrag vom Krankenhaus gestellt. Die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wirken an dem Antrag mit, indem sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie den Weiterbildungsabschnitt für die Weiterbildung Allgemeinmedizin nutzen werden.

Weiterführende Informationen