Koordinierungsstelle Weiterbildung Baden-Württemberg
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Organisation der ärztlichen Weiterbildung

Weiterführende Informationen zur Weiterbildung finden

Welche Regelungen gelten rund um die ärztliche Weiterbildung? Auf welche Formalien muss man als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung achten? Wo und wie findet man Weiterbilder? 

Im Folgenden haben wir Informationen und Links zusammengestellt, die für Sie als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung in Baden-Württemberg relevant sind. Klicken Sie dafür auf die Pfeile rechts.
 

Einen Überblick, welche Schritte als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung notwendig sind, geben unsere beiden Checklisten. 

Die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in einer niedergelassenen Praxis bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Anträge, die Sie zusammen mit Ihrem Weiterbilder stellen, finden Sie auf der Webseite der KVBW.

Ärztinnen und Ärzte, die seit dem 1. Juli 2020 mit ihrer Weiterbildung begonnen haben und beginnen, müssen ihre Weiterbildung verpflichtend nach der Weiterbildungsordnung 2020 der Landesärztekammer (LÄK) absolvieren. Diese enthält die für die Allgemeinmedizin relevanten Vorgaben für Baden-Württemberg.

Mit dem elektronischen Logbuch (eLogbuch) wird ein einfach handhabbares Instrument bereitgestellt, um die Planung der Weiterbildung vorzunehmen und die kontinuierliche Dokumentation sowie Bewertung von erreichtem Wissens- und Erfahrungszuwachs übersichtlich erfassen zu können. Auf der Webseite der Bundesärztekammer (BÄK) finden Sie Termine zu Online-Schulungen zum eLogbuch. 

Sie sind auf der Suche nach Ärztinnen und Ärzten, die weiterbilden dürfen? Hier hilft Ihnen die Suche der Landesärztekammer Baden-Württemberg. In dieser Suche können Sie prüfen, welche Weiterbildungsbefugnis Ihr Weiterbilder hat. Damit können Sie sichergehen, dass Ihr Weiterbildungsabschnitt anerkennungsfähig ist.

Als weitere Möglichkeit können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung die Stellenbörse nutzen. Dort kann nach Angeboten von Weiterbildern gesucht werden oder Sie können selbst kostenfrei ein Gesuch einstellen.

Ombudsleute erfüllen die Aufgabe von unparteiischen Schiedspersonen. Bei weiterbildungsrechtlichen Konflikten können sie von Kammermitgliedern direkt angerufen werden. Kontakte finden Sie auf der Seite der Landesärztekammer.