Koordinierungsstelle Weiterbildung Baden-Württemberg
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Fördermaßnahmen und Angebote der KVBW

Förderung und Niederlassungsberatung der KVBW

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stellt mit dem Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ (kurz: ZuZ) Fördergelder für verschiedene Vorhaben zur Verfügung, die der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Baden-Württemberg dienen. Hinzu kommt die Förderung der ärztlichen Weiterbildung. Lesen Sie hier mehr zu den Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. 

Förderung der Famulatur

Die KVBW unterstützt Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren:

  • 400 Euro für einen Monat (30 Kalendertage)
  • 800 Euro für zwei Monate (60 Kalendertage) 

Die Famulaturförderung ist begrenzt auf maximal zwei Monate je Famulus. Sie ist als Taschengeld für den Famulus gedacht und wird an die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt überwiesen.

Anträge und weitere Informationen

Förderung des PJ

Gefördert wird das Praktische Jahr (PJ) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 (Allgemeinmedizin) der Approbationsordnung für Ärzte von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen in Baden-Württemberg.

Die PJ-Förderung unterstützt Studierende, die das Wahltertial in der Allgemeinmedizin in einer akkreditierten akademischen Lehrpraxis ableisten. Die Studierenden erhalten bis zu 3.240 Euro über den Zeitraum des Wahltertials.
Die Förderung wird auf Antrag der Studierenden gewährt.

Weiterbildungsförderung

Vertragsärztinnen und -ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen oder dies planen, können eine Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beantragen. 

Was Sie rund um das Thema Förderung und Genehmigung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung wissen müssen, finden Sie auf der Webseite der KVBW. 

Niederlassungsberatung der KVBW

Die Niederlassungs- und Kooperationsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg berät zu Fragen der Niederlassung und der Praxisübernahme:

Niederlassungsoptionen

  • Kooperationsmöglichkeiten
  • Bedarfsplanung
  • Anstellung und Jobsharing
  • Verfahren vor dem Zulassungsausschuss

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten der KVBW-Niederlassungsberatung finden Sie hier: