Für Weiterbildende
Weiterführende Informationen für weiterbildende Praxen
Im Folgenden finden Sie wichtige Links und Informationen, die für Sie als Weiterbildende in Baden-Württemberg relevant sind. Klicken Sie auf den Pfeil rechts, um mehr zum jeweiligen Thema zu erfahren.
Die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung bedarf der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Sie finden die notwendigen Unterlagen auf der Webseite der KVBW.
Ärzte in Weiterbildung dürfen grundsätzlich nur unter „Aufsicht und Anleitung“ durch Weiterbilder tätig werden. Weiterbildende Vertragsärzte sind verpflichtet, die Weiterbildung persönlich zu leiten, d. h. sie müssen grundsätzlich anwesend sein und die Tätigkeit der Ärzte in Weiterbildung stets überwachen.
Es empfiehlt sich, die Berufshaftpflichtversicherung zu überprüfen.
Die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung darf nicht der Vergrößerung der Vertragsarztpraxis (auch Kassenpraxis genannt) oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs dienen. Bei Beschäftigung eines Assistenten im Rahmen der Weiterbildung nach § 75a SGB V (Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie der Weiterbildung der „grundversorgenden Fachärzte“) ist eine Vergrößerung der Vertragsarztpraxis gemäß des Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVB im festgelegten Umfang zulässig.
Um die Förderung der Weiterbildung und die Genehmigung für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beantragen zu können, ist eine Weiterbildungsbefugnis notwendig. Diese ist, bei der zuständigen Bezirksärztekammer zu beantragen.
Informationen für Weiterbildungsbefugte sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Landesärztekammer (LÄK BW).
Nutzen Sie die kostenfreie Weiterbildungsbörse. Suchen Sie dort nach Ärzten in Weiterbildung.
Beteiligung am Kompetenzzentrum Weiterbildung BW (KWBW): Sie können Kooperationspartner des KWBW werden.
Zur Vertiefung didaktischer Kompetenzen werden Train-the-Trainer-Seminare vom KWBW oder von einzelnen Bezirksärztekammern angeboten.
Die Förderung der Weiterbildung beantragt der Weiterbildende zusammen mit dem Arzt in Weiterbildung bei der KVBW. Anträge und Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite der KVBW.
Das Logbuch für die Allgemeinmedizin nach der neuen Weiterbildungsordnung finden Sie auf der Webseite der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
