Quereinstieg Allgemeinmedizin
Als Fachärztin oder Facharzt in die Allgemeinmedizin wechseln
Für Fachärztinnen und Fachärzte, die einen Wechsel in das Gebiet Allgemeinmedizin planen, kommt ein sogenannter „Quereinstieg“ in die Allgemeinmedizin in Betracht.
Die von den Fachverbänden für Allgemeinmedizin entwickelten Überlegungen wurden von den Weiterbildungsgremien und dem Vorstand der Bundesärztekammer im Sinne eines zeitlich befristeten Projektes fortentwickelt und den Landesärztekammern zur Umsetzung empfohlen.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell keine zeitliche Befristung.
Wissenswertes zum Quereinstieg
- Ärztinnen und Ärzte, die eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, können 18 bis 36 Monate ihrer Weiterbildung auf die stationäre Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin angerechnet bekommen.
- Eine 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten allgemeinärztlichen Versorgung ist auch beim Quereinstieg verpflichtend.
- Obligatorisch für den Quereinstieg ist weiterhin der Besuch der 80-stündigen Kursweiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung.
- Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis des Erwerbs aller Weiterbildungsinhalte nach der aktuellen Weiterbildungsordnung im Fachgebiet der Allgemeinmedizin.
Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung
In der Weiterbildungsordnung von Baden-Württemberg vom 1. Juli 2020 sind in § 2a, Abs. 6 die Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung definiert.
Weiterbildungsförderung und Ansprechpartner
Die Weiterbildungszeiten, die Sie als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger absolvieren müssen, um die Anerkennung im Gebiet Allgemeinmedizin zu erwerben, sind über das Förderprogramm zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung förderfähig.
Die Bezirksärztekammern und die Koordinierungsstelle Weiterbildung (KoStW) unterstützen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bei der Suche nach Weiterbildungsstellen und bei der Klärung offener Fragen.
