Koordinierungsstelle Weiterbildung Baden-Württemberg
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Förderung der Allgemeinmedizin

in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

Praxisinhaberinnen und -inhabern mit Weiterbildungsermächtigung (Mitglied der KVBW), die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen, gewährt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine finanzielle Förderung des Weiterbildungsverhältnisses in der Allgemeinmedizin.

Fördersumme

Die Anzahl der zu fördernden Stellen beträgt bundesweit pro Jahr insgesamt mindestens 7.500

Es können Weiterbildungen in Vollzeit oder Teilzeit gefördert werden. Die Teilzeit muss mindestens zwölf Stunden pro Woche betragen. 

  • Beschäftigung zu 100 Prozent = Wochenarbeitszeit von mind. 38,5 Stunden = Förderbetrag 5.800 Euro
  • Der Förderbetrag reduziert sich entsprechend der reduzierten Wochenarbeitszeit.

Antragstellung

Die Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin setzt einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg voraus.

Antragsformulare und Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der KVBW. 

Informationen zur Auszahlung der Fördersumme

Die KVBW überweist den Gehaltskostenzuschuss an die weiterbildenden Vertragsärztinnen und -ärzte. Diese erhöhen den Förderbetrag auf eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg. 

Außerdem zahlen die weiterbildenden Vertragsärztinnen und -ärzte Sozialabgaben und übernehmen damit einen Teil des Arztgehalts.

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