Förderung der Allgemeinmedizin
in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
Praxisinhaberinnen und -inhabern mit Weiterbildungsermächtigung (Mitglied der KVBW), die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen, gewährt die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eine finanzielle Förderung des Weiterbildungsverhältnisses in der Allgemeinmedizin.
Informationen zur Auszahlung der Fördersumme
Die KVBW überweist den Gehaltskostenzuschuss an die weiterbildenden Vertragsärztinnen und -ärzte. Diese erhöhen den Förderbetrag auf eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Außerdem zahlen die weiterbildenden Vertragsärztinnen und -ärzte Sozialabgaben und übernehmen damit einen Teil des Arztgehalts.
