Allgemeinmedizin – KoStA
Weiterbildungsabschnitte Allgemeinmedizin und Weiterbildungsförderung
Folgende Weiterbildungsabschnitte müssen Sie nach der Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin der Landesärztekammer Baden-Württemberg durchlaufen.
Insgesamt müssen Sie 60 Monate Tätigkeit in den folgenden Bereichen nachweisen:
Zeitliche Aufteilung der Weiterbildungsabschnitte
Sie müssen mindestens
- 24 Monate in der Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ableisten,
- 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung vorweisen,
- 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (ambulant oder stationär) tätig sein.
Sie können zum Kompetenzerwerb
- bis zu 18 Monate in Ihrer Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (ambulant oder stationär) arbeiten.
Eine Weiterbildung bei einem hausärztlich tätigen Internisten, der für die ambulante hausärztliche Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin befugt ist, kann angerechnet werden.
Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung
Weiterbildungsförderung in der Allgemeinmedizin
Ein Förderprogramm unterstützt die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt Allgemeinmedizin finanziell. Einzelheiten sind in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung zu finden. Diese ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Die Vereinbarung wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) gemäß §75 a SGB V geschlossen.
Die Förderverfahren in der stationären und in der ambulanten Weiterbildung sind nicht identisch. Lesen Sie mehr:
- KoStW: Förderung der Allgemeinmedizin in der stationären Weiterbildung
- KoStW: Förderung der Allgemeinmedizin in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung
