Ärzt:innen in Weiterbildung

Im Folgenden finden Sie wichtige Links und Informationen, die für Sie als Ärzt:in in Weiterbildung in Baden-Württemberg relevant sind.

Genehmigung

Die Tätigkeit von Ärzt:innen in Weiterbildung bedarf der Genehmigung durch die KVBW. Anträge, die Sie zusammen mit Ihrem Weiterbilder stellen, finden Sie hier:

Weiterbildungsrechtliche Regelungen

Ärzt:innen, die ab dem 1. Juli 2020 mit ihrer Weiterbildung beginnen, müssen ihre Weiterbildung verpflichtend nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die für die Allgemeinmedizin relevanten Vorgaben für Baden-Württemberg finden Sie hier:

Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin (PDF)

Logbuch der Weiterbildung für die Allgemeinmedizin

Hier geht´s zum Portal des eLogbuchs:

 

eLogbuch-Präsentation der Bundesärztekammer 

Mit dem elektronischen Logbuch wird ein einfach handhabbares Instrument bereitgestellt, um die Planung der Weiterbildung vornehmen und die kontinuierliche Dokumentation sowie Bewertung von erreichtem Wissens- und Erfahrungszuwachs übersichtlich erfassen zu können.

Möchten Sie die grundsätzliche Funktionalität von eLogbuch aus Sicht der Weiterzubildenden und Weiterbildungsbefugten kennenlernen? Hier finden Sie, die Veranstaltungen der Bundesärztekammer link 

Weiterbildungsbefugte Ärzt:innen

Die Suche nach den zur Weiterbildung befugten Ärzt:innen in Baden-Württemberg dient Ärzt:innen Weiterbildung dazu, dass sie sich über das Angebot in Baden-Württemberg in der von ihnen angestrebten Weiterbildung jederzeit und aktuell informieren können.

Hier können Sie auch prüfen, welche Weiterbildungsbefugnis Ihr Weiterbilder hat. Nur um sicherzugehen, dass Ihr Weiterbildungsabschnitt auch anerkennungsfähig ist.

Suche nach einem Weiterbilder

Als weitere Möglichkeit können Ärzt:innen in Weiterbildung die Stellenbörse nutzen. Dort kann nach Angeboten von Weiterbilder:innen gesucht werden, oder selber kostenfrei ein Gesuch eingestellt werden.

Ombudspersonen der jeweiligen Bezirksärztekammer

Ombudsleute erfüllen die Aufgabe von unparteiischen Schiedspersonen. Bei weiterbildungsrechtlichen Konflikten können sie von Kammermitgliedern direkt angerufen werden. Kontakte finden Sie hier.

FAQ´s

Weitere Antworten finden Sie hier: