Förderung der Allgemeinmedizin in der stationären Weiterbildung
Die Förderung der stationären Weiterbildung soll den Ärzt:innen der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin helfen, geeignete Weiterbildungsstellen zu finden. Da Ärzt:innen in Weiterbildung der Allgemeinmedizin das Krankenhaus wieder verlassen und zudem an teils recht kurzen Weiterbildungsabschnitten interessiert sind, sind sie aus Sicht der Klinik im Vergleich zu anderen Stellenbewerber:innen im Nachteil. Dieser soll dadurch ausgeglichen werden, dass das Krankenhaus einen Förderbetrag als Zuschuss zu dem tariflichen Gehalt erhält, das den Ärzt:innen in Weiterbildung während ihrer stationären Tätigkeit gezahlt wird.
Die Förderung kann vom Krankenhaus nicht pauschal beantragt werden, sondern immer nur in Bezug auf eine Ärzt:in in Weiterbildung. Dabei wird der Förderantrag vom Krankenhaus gestellt. Die Ärzt:innen in Weiterbildung wirken an dem Antrag mit, indem sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie den Weiterbildungsabschnitt für die Weiterbildung Allgemeinmedizin nutzen werden.
Förderbetrag je besetzter Stelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Teilgebieten: 1.650 € (Neu ab 01.01.2025)
Förderbetrag für den stationären Teil der Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung: 2.820 € (Neu ab 01.01.2025)
Der Förderbetrag je besetzter Teilzeitstelle wird entsprechend des Umfanges der Teilzeittätigkeit anteilig bemessen.
Wie lange die Förderung fließen kann, richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung. Absolvierte Weiterbildungsabschnitte, die der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung genügen, müssen nach Abschluss durch eine zeitnahe Bescheinigung durch die zuständige Ärztekammer nachgewiesen werden.
Zentrale Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Eine zentrale Registrierstelle bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft organisiert die Förderung der Weiterbildung. Die Registrierstelle nimmt Ihren Antrag zur Teilnahme an der Förderung an und bestätigt die Teilnahme am Förderprogramm.
Die Vereinbarung als rechtliche Grundlage sowie Informationen rund um die Fördermodalitäten (Antragsverfahren, Formulare etc.) finden Sie auf der Homepage der Deutschen Krankenhausgesellschaft.