Ärztliche Weiterbildung

Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung, also nach der Approbation. 

Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.

Die Weiterbildung ist in Baden-Württemberg landesweit einheitlich in der Weiterbildungsordnung (WBO 2020) geregelt. Kompetente Ansprechpartner für die Region, in der die Weiterbildung stattfindet, sind bei der jeweiligen Bezirksärztekammer erreichbar.

Informationen für weiterbildungsbefugte Ärzte finden Sie auf der Übersichtsseite der Landesärztekammer.

Weitere Informationen für Interessierte  und Ärzte in Weiterbildung finden Sie auf der Homepage der Landesärztekammer sowie eine Übersicht der weiterbildungsbefugten Ärzte in Baden-Württemberg. 

 

 

Weiterbildungsabschnitte Allgemeinmedizin

Die untere Übersicht zeigt Ihnen die Weiterbildungsabschnitte nach der Weiterbildung Allgemeinmedizin (WBO 2020). Im Rahmen der Weiterbildungsförderung ist jeder ambulante Weiterbildungsabschnitt förderfähig. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der KVBW-Homepage

60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

  • müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden; eine Weiterbildung bei einer/einem hausärztlich tätigen Internistin/Internisten, die/der für die ambulante hausärztliche Versorgung im Gebiet Allgemeinmedizin befugt ist, kann angerechnet werden.
  • müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
  • müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden (ambulant oder stationär)
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen (ambulant oder stationär)

80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung

stationär: 12-36 Monate Weiterbildung möglich

ambulant: 24-48 Monate Weiterbildung möglich

 

Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung

Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.

Weitere Informationen und eine Übersicht zu den Weiterbildungsverbünden finden Sie auf unserer Homepage. Auf unserer Weiterbildungsbörse können Sie Weiterbildungsstellen einsehen und eigene Gesuche aufgeben.