Ambulante ärztliche Tätigkeit

Einzelpraxis

  • Hohe Eigenständigkeit und Unabhängigkeit 
  • eigenverantwortliche Organisation und medizinische Ausrichtung der Praxis
  • flexible Gestaltung der Arbeits- und Freizeiten
  • Kooperation in Form einer Praxisgemeinschaft oder mit anderen Ärzten als Praxisnetz
  • eigene BSNR, eigene Praxisführung, eigene Patientenkartei

Weitere Informationen finden Sie auf der KVBW-Homepage

Praxisgemeinschaft

  • Kooperation zwischen Ärzten
  • Keine gemeinsame Berufsausübung, eigener Patientenstamm
  • gemeinsame Nutzung von Räumen, Einrichtung, Personal
  • wirtschaftlich getrennt, jeder Arzt rechnet seine Leistungen selbst ab
  • hohe Eigenständigkeit, Sprechzeiten und Urlaub legt jeder Arzt selbst fest
  • Anzeigepflicht gegenüber der KV, Genehmigung nicht erforderlich

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Medizinisches Versorgungszentrum

  • ärztlich oder psychtherapeutisch geleitet
  • gründungsberechtigt: zugelassene Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, Krankenhäuser, Kommunen
  • angestellte oder selbstständig tätige Ärzte (mindestens zwei Leistungserbringer mit je 0,5 VA - fachgleich oder fachübergreifend)
  • ärztlicher Leiter
  • Behandlungsvertrag zwischen Patienten und MVZ
  • gemeinsamer Patientenstamm, eine Abrechnung
  • gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie Räumen, Geräten, Personal
  • Genehmigung durch den Zulassungsausschuss

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Berufsausübungsgemeinschaft

  • Gemeinsame Berufsausübung, gemeinsame Patientenakten
  • gemeinsame Nutzung von Räumen, Einrichtung, Personal
  • gemeinsame Praxisverwaltung, nur eine Abrechnung für die gesamte Praxis
  • Regelung der Rechte und Pflichten der BAG-Ärzte auf Grundlage eines Gesellschaftsvertrags
  • Genehmigung durch Zulassungsausschuss erforderlich

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Weitere Informationen zur ambulanten vertragsärztlichen Tätigkeit finden Sie auf unserer KVBW-Homepage.