Förderung der Allgemeinmedizin ambulant und stationär

Ein Förderprogramm unterstützt die Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin finanziell. Einzelheiten sind in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung zu finden.
Diese wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) gemäß §75 a SGB V geschlossen und ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Die Förderverfahren in der stationären und in der ambulanten Weiterbildung sind dabei nicht identisch.

In einem Flyer finden Sie alle Informationen kompakt zusammengefasst.